Argumente
Wieso es ein BAZ im Kt.Schwyz nicht braucht
Wieso nicht in Buosingen
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Die Bevölkerung von Buosingen stellt sich vehement gegen ein Bundesasylzentrum in Buosingen. Für diesen kleinen Wyler zwischen Goldau und Lauerz bedeutet ein solches Zentrum in dieser Grössenordnung einen massiven Einschnitt in das Leben der Anwohner und der Bewohner des Campings.
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An der Informationsveranstaltung, die von Bund, Kanton und Gemeinde abgehalten wurde, kamen mehr als 1000 Personen. Die meisten davon sind gegen das geplante BAZ Buosingen im Kanton Schwyz.
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Im Anschluss daran haben die Medien über diese Veranstaltung berichtet. Gemäss “20min“ online-Umfrage haben 91% der Leser Verständnis für die Schwyzer gezeigt.
Weshalb nicht im Kt.Schwyz
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Der Kanton Schwyz zählt landschaftlich zu einer der schönsten Gegenden überhaupt. Der Talkessel Schwyz ausgehend von Arth Richtung Schwyz umfasst das Naturschutzgebiet Sägel, das massgeblich durch den Bergsturz von 1806 entstanden ist. Das idyllische Dorf Lauerz mit Blick auf die Mythen ist oft auf Bildern und Gemälden zu sehen.
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Ein Bundesasylzentrum mit mehreren Gebäuden und 170 Plätzen für abgewiesene Asylsuchende passt überhaupt nicht in ein malerisches und unter Schutz gestelltes Erholungsgebiet. Viele touristische Gäste kommen hierher zu uns, um unsere Kultur und unsere schöne Natur zu geniessen. Sie suchen sicherlich als Letztes ein Bundesasylzentrum.
Warum nicht in dieser Gegend
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D_20220308_Grundlagenbericht.pdf (arth.ch)
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Der Camping Buosingen befindet sich:
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Im BLN Objekt 1606, das darauf abzielt, die vielfältige Seen- und Berglandschaft zu erhalten.
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Im Wildtierkorridor SZ 05, der eine überregionale Bedeutung hat, indem er die Rigi mit dem Rossberg verbindet und als Wanderweg für Wildtiere dient. Dafür wurde kürzlich eine Wildtierüberführung über die Autobahn A4 für 10 Millionen Franken errichtet.
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Die Gegend von Buosingen, in der das Bundesasylzentrum geplant ist, steht im Bundesinventar der Landschaften und Denkmäler (BLN). Die Erläuterung zu dieser Zone findet man auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt (Bafu):
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Die Auswahl der Inventarobjekte von nationaler Bedeutung orientierte sich an folgenden Kriterien:
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Einzigartige Landschaften und Naturdenkmäler aufgrund ihrer Schönheit, Eigenart, Ausdehnung, wissenschaftlichen, ökologischen oder kulturgeographischen Bedeutung.
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Beispiele: (Link)
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Für eine bestimmte Landesregion der Schweiz besonders typische Landschaften. Das bedeutet naturnah geprägte Kulturlandschaften, die besonders kennzeichnende Oberflächenformen, kulturgeschichtliche Merkmale sowie wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen aufweisen.
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Beispiele: (Link)
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Großräumige Erholungslandschaften, die hauptsächlich zum Wandern und Erleben der Natur einladen. Diese Gebiete tragen besonders stark zum Wohlbefinden, zur Gesundheit der Menschen und zur Identifikation mit ihrer Lebensumgebung bei.
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